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E1_Kennzeichnung
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KFZ Komponenten

Als vom KBA benannter Technischer Dienst erstellen wir Ihnen Ihre Gutachten zum e1/E1-Typgenehmigungsverfahren und kümmern uns um dessen Abwicklung bei der Behörde.

Seit 2001 begleiten wir unsere Kunden im Typgenehmigungsverfahren für KFZ-Komponenten. Gerne unterstützen wir Sie auch individuell bei Prüfungen nach Herstellervorgaben.

E-Mark – (e1/E1)

Für Bauteile, die in einem Kraftfahrzeug verbaut werden, ist in der Regel eine Typgenehmigung erforderlich. Neben dem ECE-Prüfzeichen (E1) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen gibt es das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien (e1). Beides wird in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt.

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